Seiten: 1 [2]
|
 |
|
Autor
|
Thema: Defekter RAM von ebay, was tun? (Gelesen 12718 mal)
|
kaihasse
Modding-Noob

Karma: +0/-0
Offline
Beiträge: 11

Ich liebe dieses Forum!
|
Moin Alle zusammen,
erstmal sollte vielleicht gesagt werden, seit verdammt vorsichtig bei privat verkäufern, in der regel müssen die absolut nichts zurücknehmen, da sie das aus dem Privat besitz verkaufen, wenn irgendwas defekt ist, MUSS es dabei stehen, es sei denn er ist von vornerein ein Betrüger dann schreibt man dies nicht. Und das ist nun wirklich egal ob gewerblich oder Privat. Bei gewerblichen Verkäufen Muss der Händler bei gebrauchtware 12 Monate Gewährleistung darauf geben, bei Neuware sind das ganze dann 24 Monate, das ist gesetzt.
Bei Ebay ist es eigentlich egtal, wo der satz steht, das er sich davon zurücknimmt, garantie und oder oder... nur sollte dieser satz nirgends stehen, dann wird er automatisch als händler bezeichnet, und du kannst ihn festnageln, in deinem Fall ist das ein Privatverkauf gewesen, aber es hat ja doch noch recht gut geklappt, mit der reklamation.
Desweiteren ein händler steht bei gebraucht waren 6 Monate in der Beweispflicht nach kauf das das gerät funktioniert hat, nach diesen Händler 6 Monaten sit der Kunde dran mit den restlichen in der beweispflicht das es schon vorher defekt war. Bei 24 Monata verdoppelt sich das ganze.
Nochmal eins klarstellen, ich spreche hier von Gewährleistung und nicht von garantie, denn Garantie gibt grundsätzlich der Hersteller nicht der Händler ab erstkaufdatum.
Achja, die Ware ist dann eigentum wenn du die ware voll bezahlt hast, dann hat der Händler oder Verkäufer kein Recht mehr auf die Ware, und nicht nach 6 Monaten erst (hatte hier einer geschrieben)
Ich spreche da aus erfahrung, da ich auch mit gebrauchten Teilen bei ebay gehandelt habe, aber dies schnell wieder niedergelegt habe, nicht weil die anderen bessere Preise machen, eher weil die Kunden meist zu blöd sind zu reklamieren, und es da nur ärger gibt, deswegen habe ich das seingelassen.
Viele Grüsse
Kai
|
|
|
Gespeichert
|
System 1: IBM Netfinity 5500 Dual P2 400Mhz, W2K Server, Exchange Server, Intrexx Extreme Portal Server. System 2: Pentium4 2,8Ghz 1024 MB Ram, XP Prof System 3: Pentium 233 128MB Ram, Firewall1
|
|
|
|
|
kaihasse
Modding-Noob

Karma: +0/-0
Offline
Beiträge: 11

Ich liebe dieses Forum!
|
Moin StarGoose,
ich denke mal das sich da noch einige staatsanwälte und gerichte befassen müssen, seit ebayzeiten haben halt diese ganzen streitereien um Gewährleistungen zugenommen.
Was ich iregendwo erschreckend finde ist das man egal zu welchem Rechtsverdreher gehen kann, jeder erzählt die ein wenig was anderes, wenn es um Gewährleistungsrecht geht, frag mich für was die studieren, wenn die es selber nicht richtig genau wissen.
Klar, der Händler darf es nicht ausgrenzen, es wird aber viel gemacht. Das mit diesen 12 und 24 Monaten, steht eigentlich dem Händler frei, ob er bei gebrauchtware 12 Monate macht, aber so viel ich das noch weiss, müssen diese mindestens sein.
Viele Grüsse
Kai
|
|
|
Gespeichert
|
System 1: IBM Netfinity 5500 Dual P2 400Mhz, W2K Server, Exchange Server, Intrexx Extreme Portal Server. System 2: Pentium4 2,8Ghz 1024 MB Ram, XP Prof System 3: Pentium 233 128MB Ram, Firewall1
|
|
|
Seiten: 1 [2]
|
|
|
|
|